Honorar
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) und kann bei Privaten Krankenversicherungen
eingereicht werden.
Die Kosten für eine Behandlung werden i.d.R. von den privaten Kranken- und
Krankenzusatzversicherungen im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes
erstattet. Des Weiteren erstatten Beihilfestellen (Beamte und Post)
anteilig die Kosten.
In meiner Praxis können Sie sich in einem Leistungs-Verzeichnis über die
jeweiligen Gebührensätze informieren. Gerne informiere ich Sie auch bei einem
telefonischen Vorgespräch.
Die Kosten können wahlweise nach der Behandlung in bar bezahlt oder per
Rechnung überwiesen werden.